» UEP - Test: Wer ist antragsberechtigt?
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind
- rechtlich selbständige Unternehmen und Betriebe
- öffentliche Einrichtungen
- eingetragene Vereine
- gemeinnützige Institutionen.
Nicht antragsberechtigt sind
- freie Berufe
- Unternehmen aus dem Gaststättengewerbe und dem Einzelhandel.
Fördergebiets-Prüfung
Die Fördergebietsprüfung ist derzeit nicht möglich.
Und so erreichen Sie uns:
B.&S.U. Beratungs- und Servicegesellschaft Umwelt mbH
Frau Kraushaar
Saarbrücker Str. 38a
10405 Berlin
Tel: 030/ 390 42-0
e-mail: info@uep-berlin.de
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